Verstehen
Regeln nicht nur auswendig lernen, sondern ihren Zweck erkennen.
Kampfrichter sein heißt: genau beobachten, Regeln sicher anwenden und unabhängig entscheiden. Dieses Modul gibt dir den Kompass für die gesamte Ausbildung.
Regeln nicht nur auswendig lernen, sondern ihren Zweck erkennen.
Auch unter Zeitdruck ruhig, eindeutig und regelkonform handeln.
Entscheidungen besprechen, Rückmeldung annehmen und besser werden.
Die Kampfrichterausbildung bereitet darauf vor, Wettbewerbe im olympischen Boxsport zu überwachen und zu bewerten. Sie verbindet Regelkenntnis mit praktischer Anwendung. Es genügt deshalb nicht, einzelne Paragraphen oder Zahlen auswendig zu kennen: Ein Kampfrichter muss Situationen wahrnehmen, die passende Regel erkennen und daraus eine sichere Entscheidung ableiten.
Nach der DBV-Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehören zur lokalen Ausbildung ein fachlich-theoretischer und ein sportpraktischer Teil. Die Theorie vermittelt das Regelwerk. In der Praxis wird insbesondere das eigenständige Bewerten als Test- oder Probepunktrichter eingeübt. Erst beide Bereiche zusammen bilden die Grundlage für eine belastbare Tätigkeit am Ring.
Quelle: DBV-Vorschriften für Ausbildung, Prüfung und Lizenzierung, §§ 1 und 3; DBV-Informationsseite „Kampfrichterlizenz lokal“.
Das SHABV-Ausbilderteam verbindet Regelwissen mit Erfahrung aus dem Kampfgericht. Namen und Kontaktdaten werden zentral im Portal gepflegt und hier bewusst nicht fest im Modulcode gespeichert.
Verantwortet Lehrgang, Praxisphase, Rückmeldungen und Prüfungsfreigabe.
Trainieren Auftreten, Position, Kommandos und Sicherheit im Ring.
Schulen Wahrnehmung, Kriterien, Konzentration und unabhängiges Urteil.
Träger der Ausbildung für die lokale Lizenz sind die Landesverbände. Sie können die Durchführung auf Untergliederungen übertragen. Die Ausbildung wird durch den zuständigen Landesverband ausgeschrieben. Der Ausbildungsträger benennt die fachlich verantwortlichen Personen und organisiert Theorie, Praxis und Prüfung.
Der Ausbilder bewertet nicht nur eine einzelne Prüfungsleistung. Im sportpraktischen Teil wird jeder Einsatz als Probepunktrichter ausgewertet. Die offiziellen Wertungen dienen als wichtiger Vergleich, dürfen aber nicht das einzige Kriterium sein. Entscheidend ist, ob Wahrnehmung, Begründung und Anwendung der Wertungskriterien insgesamt eine ausreichende Leistung erkennen lassen.
Bei einer mündlichen Theorieprüfung entscheidet ein Prüfungsausschuss aus dem Ausbilder als Vorsitzendem und zwei Beisitzern. Bei einer schriftlichen Klausur ist kein eigener Ausschuss erforderlich; die Bewertung übernimmt die Prüfungsinstanz beziehungsweise der Ausbilder.
Quelle: DBV-Vorschriften für Ausbildung, Prüfung und Lizenzierung, §§ 2, 5, 7, 9 und 10.
Leitet den Kampf im Ring.
Bewertet den Kampf am Ring.
„Kampfrichter“ ist der Oberbegriff für Ringrichter/innen und Punktrichter/innen.
DBV: lokale Kampfrichterlizenz ↗Nach den DBV-Wettkampfbestimmungen besteht das Kampfgericht aus Ringrichter, Punktrichtern, Zeitnehmer und Supervisor. Der zuständige Kampfrichterobmann nominiert das Kampfgericht, bestimmt den Ringrichter und legt die Zahl der Punktrichter fest.
Der Schutz der Boxer ist sein Hauptanliegen. Er leitet den Kampf in allen Phasen und überwacht die Einhaltung der Wettkampfbestimmungen und des Fair Play. Dazu gehören die Kontrolle der Ausrüstung, die Freigabe zum Kampfbeginn, klare Kommandos, das Erkennen und Ahnden von Regelverstößen sowie Entscheidungen über Unterbrechung oder Beendigung eines Kampfes. Bei medizinischen Fragen arbeitet er mit dem Ringarzt zusammen; empfiehlt der Ringarzt einen Abbruch, muss der Ringrichter dieser Empfehlung folgen.
Punktrichter bewerten die Leistungen beider Boxer eigenständig und bestimmen nach den Wertungsregeln den Sieger. Das Ergebnis jeder Runde ist unverzüglich einzutragen. Während des Kampfes darf der Punktrichter nicht sprechen oder Zeichen an Boxer, andere Punktrichter oder das Publikum geben. Diese Trennung schützt die Unabhängigkeit der Wertung.
Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, §§ 24, 26 und 27.
Nicht jede Information hat denselben Rang. Die Veranstaltung und ihr Geltungsbereich entscheiden, welche Bestimmung anzuwenden ist.
Maßgeblich, wenn die konkrete Veranstaltung nach World-Boxing-Regeln durchgeführt wird.
Regeln Durchführung, Kampfverlauf, Aufgaben und Entscheidungen im deutschen Wettkampfbetrieb.
Regelt Ausbildung, Prüfung, Lizenzstufen, Voraussetzungen und Fortbildung.
Konkretisieren Organisation und Ausbildungspraxis, dürfen höherrangigen Regeln nicht widersprechen.
Die DBV-Wettkampfbestimmungen sind für Landesverbände, angeschlossene Vereine und deren Mitglieder verbindlich. Wettkämpfe im DBV-Bereich werden nach den vom DBV anerkannten internationalen Regeln und den ergänzenden Vorschriften der DBV-Wettkampfbestimmungen durchgeführt. Welche internationale Regelgrundlage konkret gilt, hängt von der Veranstaltung und ihrer Ausschreibung ab.
Die Kampfrichterordnung und die zugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften regeln dagegen Organisation, Ausbildung, Prüfung, Lizenzierung und Fortbildung. SHABV-Ausbildungsfestlegungen konkretisieren den Ablauf im Landesverband. Eine Ausschreibung darf den geltenden Wettkampfbestimmungen nicht widersprechen.
Regelwerke verändern sich. Veröffentlichte Änderungen können deshalb eine ältere PDF-Fassung ergänzen oder korrigieren. Für eine Entscheidung sind immer die am Veranstaltungstag gültigen Regeln, amtlichen Änderungen und Durchführungsbestimmungen maßgeblich. Bei einem Widerspruch oder Zweifel wird nicht nach persönlicher Gewohnheit entschieden, sondern die zuständige Leitung einbezogen.
Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, Einleitung sowie §§ 1, 2, 4 und 35; DBV-Kampfrichterordnung § 8.
Einsatz im ausbildenden Landesverband.
Dein aktuelles ZielEinsatz im nationalen Bereich.
Einsatz bei internationaler Beteiligung im DBV-Bereich.
Die DBV-Kampfrichterordnung von 2017 nennt zusätzlich eine Supervisor-Lizenz. Die aktuelle DBV-Informationsseite stellt den Ausbildungsweg lokal → national → international dar.
Voraussetzung für die Ausbildung ist die Mitgliedschaft in einem Boxverein oder einer Boxabteilung, die dem DBV angeschlossen ist. Ein aktiver Athlet darf die Ausbildung und Prüfung absolvieren, darf bei derselben Veranstaltung aber nur entweder als Athlet oder als Kampfrichter auftreten.
Die lokale Ausbildung soll innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossen werden. Die DBV-Vorschriften nennen mindestens 30 Ausbildungsstunden für den fachlich-theoretischen Teil und mindestens vier Einsätze als Test-Punktrichter bei verschiedenen Boxveranstaltungen. Der Ausbilder kann aufgrund der beobachteten Leistungen weitere Praxiseinsätze verlangen.
Die theoretische Prüfung besteht grundsätzlich aus einer Klausur. Ist sie nicht ausreichend, kann der Ausbilder zusätzlich eine mündliche Prüfung ansetzen. Für das Bestehen nennt die Ordnung als Richtwert mehr als 70 Prozent richtige Antworten. Für den sportpraktischen Teil soll die Wertungsgrenze über 75 Prozent liegen. Die endgültige Bewertung liegt beim Ausbilder und berücksichtigt die gesamte Leistung.
Für die Ausstellung der Lizenz müssen das 18. Lebensjahr vollendet und Ausbildung sowie Prüfung erfolgreich abgeschlossen sein. Der Kampfrichterausweis wird in der Regel durch den zuständigen Kampfrichterobmann ausgestellt. Die Ordnung nennt eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Kampfrichter sind zur Fortbildung verpflichtet; Änderungen der Wettkampfbestimmungen sind ausdrücklich ein zentraler Grund dafür.
Quelle: DBV-Vorschriften für Ausbildung, Prüfung und Lizenzierung, §§ 3, 4, 8–16.
als SHABV-Ausbildungsziel, verteilt auf unterschiedliche Veranstaltungen und Kampfbilder.
Eigenständig punkten – ohne Blick auf andere Wertungen.
Entscheidung eindeutig dokumentieren und begründen können.
Abweichungen zum amtierenden Kampfgericht sachlich untersuchen.
Mit dem Ausbilder klären: Was habe ich gesehen? Welches Kriterium war ausschlaggebend?
Ein Einsatz als Hilfs- oder Test-Punktrichter ist eine reale Wertungsübung ohne Einfluss auf das offizielle Kampfergebnis. Der Anwärter bewertet selbstständig und gibt seine Entscheidung so ab, als würde er zum amtierenden Kampfgericht gehören. Erst danach wird ausgewertet.
Die DBV-Ausbildungsordnung sieht vor, die Probepunktentscheidungen überwiegend mit den Ergebnissen des amtierenden Kampfgerichts zu vergleichen. Eine Abweichung ist jedoch nicht automatisch ein Fehler. Sie muss analysiert werden: Wurden klare Treffer unterschiedlich wahrgenommen? Wurde ein Wertungskriterium falsch gewichtet? War die Aufmerksamkeit zeitweise gebunden? Oder ist die eigene Wertung fachlich nachvollziehbar?
Das SHABV-Ausbildungsziel von etwa 40 Kämpfen schafft mehr unterschiedliche Kampfbilder als die formale Mindestzahl. Die Zahl allein garantiert aber keine Qualität. Entscheidend sind eigenständige Abgabe, zeitnahe Besprechung, dokumentierte Rückmeldung und erkennbare Entwicklung.
Quelle: DBV-Vorschriften für Ausbildung, Prüfung und Lizenzierung, §§ 3, 7, 9 und 10; SHABV-Ausbildungspraxis.
Deine Vereinsnähe kann die Wahrnehmung deiner Neutralität beeinträchtigen – selbst wenn du dich persönlich für objektiv hältst.
Interessenkonflikt vor dem Einsatz offen ansprechen. Nicht selbst „still“ entscheiden, dass es schon gehen wird. Die zuständige Leitung trifft die Einsatzentscheidung.
Keine Reaktion des Publikums, Trainers oder anderer Kampfrichter ersetzt die eigene Beobachtung.
Verein, Herkunft, Bekanntheit und Kampfstil dürfen keine Bevorzugung erzeugen.
Jede Runde und jeder Kampf beginnen mit voller Aufmerksamkeit.
Sicherheit und Regelkonformität wiegen schwerer als Stimmung oder Erwartung.
Unabhängigkeit bedeutet, ausschließlich die eigene Wahrnehmung und die geltenden Regeln zur Grundlage der Entscheidung zu machen. Reaktionen des Publikums, Zurufe aus den Ecken, Vereinsnähe, Bekanntheit eines Boxers oder die Wertung anderer Kampfrichter dürfen das Urteil nicht beeinflussen.
Die DBV-Wettkampfbestimmungen verlangen größte Aufmerksamkeit. Punktrichter dürfen während des Kampfes und in den Pausen nicht miteinander sprechen. Bei Meisterschaften sollen die amtierenden Kampfrichter möglichst nicht den Vereinen der beteiligten Boxer angehören. Ein möglicher Interessenkonflikt wird daher vor dem Einsatz offengelegt; die Entscheidung über die Besetzung trifft die zuständige Leitung.
Verantwortung betrifft auch die persönliche Einsatzfähigkeit. Vor und während einer Veranstaltung sind Alkohol und andere berauschende Mittel verboten. Kampfrichter dürfen bei derselben Veranstaltung nicht gleichzeitig als Kämpfer, Sekundant oder Arzt tätig sein. Nach dem Kampf dürfen Ringrichter Urteile nur mit den zuständigen Mitgliedern des Kampfgerichts, dem Supervisor oder dem Ringarzt besprechen.
Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, §§ 24, 26 und 27.
Kampfrichter ist der Oberbegriff für Ring- und Punktrichter.
Der Ringrichter leitet den Kampf und schützt die Boxer.
Der Punktrichter bewertet den Kampf unabhängig.
Die lokale Lizenz berechtigt zum Einsatz im ausbildenden Landesverband.
Aktuelle Regeln stehen über Erinnerung, Gewohnheit und Meinung.
Neutralität muss bestehen und nach außen erkennbar sein.
Beantworte alle zehn Fragen. Dein Ergebnis bleibt nur in dieser geöffneten Seite und wird nicht an das Portal übertragen.
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