VorbereitungBevor der Kampf beginnen kann
Modul 2 · Vorbereitung

Der erste Gong ist das Ergebnis vieler Kontrollen.

Ein Kampf darf erst beginnen, wenn Ring, Boxer, Ausrüstung, Arzt und Kampfgericht bereit sind. Du lernst, welche Prüfungen davor stattfinden und wer welche Verantwortung trägt.

01

Prüfen

Nichts als selbstverständlich voraussetzen.

02

Beanstanden

Mängel klar benennen und beheben lassen.

03

Freigeben

Erst beginnen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

FachtextWarum die Vorbereitung Teil der Sicherheit ist

Olympisches Boxen ist ein Vollkontaktsport. Sicherheit entsteht deshalb nicht erst durch Eingriffe während des Kampfes. Bereits vor dem ersten Gong müssen organisatorische, technische und medizinische Voraussetzungen erfüllt sein. Fehlerhafte Ausrüstung, ein ungeeigneter Ring oder eine fehlende ärztliche Freigabe können einen Kampf unzulässig oder gefährlich machen.

Die Verantwortung ist verteilt: Veranstalter und Wettkampfleitung schaffen die Rahmenbedingungen, der Supervisor beaufsichtigt die technische Durchführung, der Ringarzt entscheidet über die Boxtauglichkeit und der Ringrichter kontrolliert unmittelbar vor dem Kampf Boxer, Ausrüstung und Startbereitschaft.

Grundsatz

Kein Zeitdruck und kein Veranstaltungsplan rechtfertigen einen Kampf, wenn eine vorgeschriebene Sicherheitsvoraussetzung fehlt.

Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, §§ 1, 16, 18, 24–26.

Vom Eintreffen bis zur Freigabe

Vorbereitung folgt einer klaren Reihenfolge.

  1. 1

    Ankommen

    Melden, Einsatz und Zuständigkeiten klären.

  2. 2

    Prüfen

    Ring, Geräte und Plätze kontrollieren.

  3. 3

    Feststellen

    Wiegen, Unterlagen und Boxtauglichkeit.

  4. 4

    Freigeben

    Boxer, Arzt und Kampfgericht bereit.

FachtextAufgaben vor Veranstaltungsbeginn

Nach dem Eintreffen meldet sich der Kampfrichter bei der zuständigen Leitung und informiert sich über seine Funktion, den Zeitplan und besondere Durchführungsbestimmungen. Eigenmächtige Rollenwechsel oder Absprachen gehören nicht in den Veranstaltungsablauf; die Nominierung des Kampfgerichts erfolgt durch den zuständigen Kampfrichterobmann.

Der Supervisor hält Kontakt zur Wettkampfleitung, beaufsichtigt das Kampfgericht und die technische Durchführung. Vor dem Beginn müssen Ring und Geräte geprüft, Beanstandungen beseitigt, die Anwesenheit des Ringarztes geklärt und die erforderlichen Unterlagen vollständig sein.

Unmittelbar vor jedem Kampf vergewissert sich der Ringrichter, dass Punktrichter und Ringarzt bereit beziehungsweise am vorgesehenen Platz sind. Erst nach der Freigabe durch den Supervisor fordert er den Zeitnehmer zum Gongzeichen auf.

Reihenfolge merken

Organisation klären → Ring und Geräte prüfen → Boxer und Unterlagen prüfen → medizinische Freigabe → Bereitschaft des Kampfgerichts → Freigabe durch Supervisor → Gong.

Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, §§ 16, 18, 24–26.

Technische Sicherheit

In einem beanstandeten Ring darf nicht geboxt werden.

Nahaufnahme einer gepolsterten Ringecke mit mehreren Ringseilen Seile und Verspannung Eckpolster und Pfosten Ringboden und Rand
Hinsehen wie ein Kampfrichter: Das Bild ersetzt keine vollständige Ringprüfung. Es trainiert den Blick auf drei Bereiche, die vor der Freigabe bewusst kontrolliert werden müssen.
4,90–6,10 mzulässiges Seilviereck
0,75–1,25 mHöhe eines Hochrings
50 cmRingboden mindestens über die Seile hinaus
3 oder 4straff gespannte Ringseile
FachtextWas wird am Ring geprüft?

Supervisor und/oder verantwortlicher Ringrichter müssen Ring und erforderliche Geräte vor jeder Veranstaltung eingehend prüfen. Der Ringboden muss eben, sicher befestigt und vollständig mit einem elastischen Belag bedeckt sein. Seile, Eckpfähle, Polster und Verspannungen dürfen keine Verletzungsgefahr darstellen und die Sicht der Kampfrichter nicht behindern.

Zur Ringausstattung gehören unter anderem Sitze in roter und blauer Ecke, Eimer, Treppen, Gong beziehungsweise Signalgerät, Zeitmessung und die vorgesehenen Arbeitsplätze. Der Ringarzt soll nahe der Treppe zur neutralen Ecke sitzen, um schnell eingreifen zu können. Die rote Ecke befindet sich links vom Supervisortisch.

Wird ein Mangel festgestellt, wird er sofort dem Veranstalter beziehungsweise Organisator mitgeteilt. Die Beseitigung muss kontrolliert werden. Solange eine sicherheitsrelevante Beanstandung besteht, darf in diesem Ring nicht geboxt werden.

Prüfungswissen
  • Seilviereck: mindestens 4,90 m, höchstens 6,10 m im Quadrat.
  • Hochring: 0,75 bis 1,25 m hoch.
  • Bodenring bei Meisterschaften nicht gestattet.
  • Ein beanstandeter Ring wird nicht freigegeben.

Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, § 16.

Offizielles Wiegen

Das festgestellte Gewicht entscheidet über die zulässige Paarung.

− 300 g

Wiegen in Wettkampfkleidung

Von dem in Wettkampfhose und Wettkampfhemd ermittelten Gewicht werden 300 Gramm abgezogen.

FachtextRegeln des Wiegens

Für alle Sportler ist dieselbe Waage zu verwenden. Boxerinnen und Boxer aller Altersklassen werden in Wettkampfhose und Wettkampfhemd gewogen; vom angezeigten Gewicht werden 300 Gramm abgezogen. Innerhalb der festgesetzten Wiegezeit darf sich ein Boxer auf der offiziellen Waage vorwiegen. Das offizielle Wiegen muss aber ebenfalls innerhalb dieser Zeit erfolgen.

Bei Meisterschaften und Turnieren muss das Wiegen mindestens zwei Stunden vor dem ersten Kampf beendet sein. An allen Wettkampftagen gelten sowohl die untere als auch die obere Grenze der jeweiligen Gewichtsklasse. Bei Meisterschaften führt ein nicht innerhalb der Wiegezeit festgestelltes passendes Gewicht zum Kampfverlust durch Walkover.

Das amtliche Wiegeprotokoll ist bei Turnieren Grundlage der Auslosung. Gewichtsklassen und zulässige Abweichungen werden in späteren Modulen vertieft; für Modul 2 ist entscheidend, dass die Paarung erst auf Grundlage einer ordnungsgemäßen Gewichtskontrolle feststeht.

Für die Prüfung merken
  • eine Waage für alle
  • Wiegen in Wettkampfhose und -hemd
  • Abzug von 300 Gramm
  • offizielles Wiegen innerhalb der festgelegten Zeit
  • bei Meisterschaften und Turnieren mindestens zwei Stunden vor dem ersten Kampf beendet

Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, §§ 20 und 21.

Boxtauglichkeit

Ohne Arzt kein Boxwettkampf.

J

Jahresuntersuchung

Grundlage der Startberechtigung

Vollständig und rechtzeitig in den Startunterlagen dokumentiert; 364 Tage gültig.

T

Tagesuntersuchung

Vor jedem Kampf

Der Arzt prüft die aktuelle Boxtauglichkeit. Ohne Freigabe darf der Boxer nicht starten.

FachtextMedizinische Voraussetzungen

Die grundsätzliche Boxtauglichkeit stellt ein approbierter Arzt fest. Grund- und Jahresuntersuchung müssen vollständig mit lesbarem Stempel, Datum und Unterschrift in den Startunterlagen dokumentiert sein. Die Jahresuntersuchung gilt 364 Tage; sie darf nicht am Tag eines Wettkampfes durchgeführt werden.

Zusätzlich wird der Boxer vor jedem Kampf auf seine aktuelle Boxtauglichkeit untersucht. Stellt der Arzt Boxuntauglichkeit fest, darf der Boxer an diesem Tag nicht boxen. Der Supervisor trägt die Entscheidung in das Kampfprotokoll ein; gegen die medizinische Entscheidung ist kein Rechtsmittel zulässig.

Der Ausrichter stellt den Ringarzt. Ohne Arzt dürfen keine Boxwettkämpfe durchgeführt werden. Verlässt der Ringarzt seinen Platz beziehungsweise ist er abwesend, muss der Supervisor die Veranstaltung bis zu seiner Rückkehr unterbrechen.

Prüfungswissen
  • Jahresuntersuchung: 364 Tage gültig.
  • Nicht am Wettkampftag nachholen.
  • Tagesuntersuchung vor jedem Kampf.
  • Ärztlich festgestellte Boxuntauglichkeit bedeutet Startverbot für diesen Tag.
  • Ohne Ringarzt keine Durchführung.

Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, § 18.

Kontrolle am Boxer

Ausrüstung muss schützen und eindeutig sein.

01

Sportschuhe, Wettkampfhose und ärmelloses Trikot; zulässige Ausnahmen beachten.

02

Gürtellinie muss durch unterschiedliche Farben von Hose und Trikot erkennbar sein.

03

Tiefschutz und Zahnschutz; Zahnschutz nicht rot oder rötlich markiert.

04

Kein Schmuck, keine Piercings und keine verletzungsgefährdenden Gegenstände.

05

Vorgeschriebener, zugelassener Kopfschutz mit gültiger Prüfmarke.

06

Handschuhe und Kopfschutz unmittelbar vor dem Kampf kontrollieren.

FachtextDie Ausrüstungskontrolle des Ringrichters

Vor dem Kampf kontrolliert der Ringrichter Sportbekleidung und Wettkampfausrüstung beider Boxer. Besondere Aufmerksamkeit gilt den gültigen Prüfmarken an Handschuhen und Kopfschützern. Die Kleidung muss regelgerecht sitzen und die Gürtellinie deutlich erkennen lassen.

Verletzungsgefährdende Gegenstände sind vollständig zu entfernen. Schmuck und Piercings dürfen nicht lediglich überklebt werden. Zahnschutz ist während der Runden Pflicht und darf keine roten oder rötlichen Markierungen haben. Für die vorgeschriebenen Alters- und Personengruppen ist ein vom DBV zugelassener Kopfschutz mit gültiger Prüfmarke erforderlich.

Das Handschuhgewicht richtet sich nach Alters- und Gewichtsklasse. Die konkrete Tabelle wird bei Gewichtsklassen und Ausrüstung vertieft. Bereits hier gilt: Die richtige Größe und gültige Prüfkennzeichnung müssen vor dem Start feststehen; bei Unsicherheit wird der Supervisor einbezogen.

Merksatz

Kontrolliere nicht nur, ob Ausrüstung vorhanden ist, sondern ob sie vorgeschrieben, zugelassen, unbeschädigt und korrekt angelegt ist.

Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, §§ 17 und 26.

Unmittelbar vor dem Gong

Bereit ist ein Kampf erst, wenn alle bereit sind.

Situationscheck

Ein Punktrichter fehlt noch an seinem Platz.

Boxer, Zeitnehmer und Publikum warten. Der Zeitplan ist bereits verspätet.

Richtiges Vorgehen

Kein Beginn. Der Ringrichter prüft die Bereitschaft aller Punktrichter und des Arztes. Erst nach Freigabe durch den Supervisor wird das Gongzeichen angefordert.

FachtextDer letzte Kontrollweg

Im Ring kontrolliert der Ringrichter Bekleidung und Ausrüstung. Bei der Begrüßung gibt er die vorgesehenen kurzen Belehrungen: keine Kopfstöße verursachen, nicht mit der Innenhand schlagen und nicht festhalten. Vor der ersten Runde geben sich die Boxer in der Ringmitte die Hand.

Danach prüft der Ringrichter, ob alle Punktrichter bereit sind und der Ringarzt an seinem Platz ist. Die technische Freigabe erteilt der Supervisor. Erst dann fordert der Ringrichter den Zeitnehmer auf, den Kampf mit dem Gong zu beginnen, und gibt nach dem Gong der ersten Runde laut und deutlich das Kommando „Box“.

Letzte vier Fragen
  1. Sind beide Boxer regelgerecht ausgerüstet?
  2. Sind alle Punktrichter bereit?
  3. Ist der Ringarzt am Platz?
  4. Hat der Supervisor den Kampf freigegeben?

Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, § 26 Abs. 3–6.

Wissen to go

Vor dem ersten Gong muss das sitzen.

01

In einem Ring mit sicherheitsrelevanten Beanstandungen darf nicht geboxt werden.

02

Beim Wiegen in Wettkampfkleidung werden 300 Gramm abgezogen.

03

Die Jahresuntersuchung gilt 364 Tage und erfolgt nicht am Wettkampftag.

04

Vor jedem Kampf ist eine ärztliche Tagesuntersuchung erforderlich.

05

Ohne anwesenden Ringarzt findet kein Boxwettkampf statt.

06

Ringrichter prüft Ausrüstung, Punktrichter, Arzt und Freigabe vor dem Start.

Selbstkontrolle

Ist alles bereit für den Gong?

Beantworte alle zehn Fragen. Die Auswertung bleibt nur in dieser geöffneten Seite.

1Wer muss Ring und Geräte vor der Veranstaltung eingehend prüfen?
2Was gilt bei einer sicherheitsrelevanten Beanstandung des Rings?
3Wie groß muss das Seilviereck sein?
4Was wird beim Wiegen in Wettkampfhose und -hemd abgezogen?
5Wie lange gilt die dokumentierte ärztliche Jahresuntersuchung?
6Wann erfolgt die Jahresuntersuchung nicht?
7Was folgt aus ärztlich festgestellter Boxuntauglichkeit vor einem Kampf?
8Wie ist Schmuck beim Boxer zu behandeln?
9Wer gibt den Kampf technisch frei?
10Was prüft der Ringrichter unmittelbar vor dem Gong?
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Quellen und Einordnung

Fachstand: 1. September 2026. Vor einem Lehrgang ist die aktuelle Regelgrundlage erneut zu prüfen.

Das Modul vermittelt die Vorbereitung aus Sicht des Kampfgerichts. Lokale Organisationsabläufe können durch den SHABV konkretisiert werden.