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Jede Funktion kennt ihre eigene Zuständigkeit.
Im Kampfgericht arbeitet jede Funktion eigenständig und zugleich als Teil eines abgestimmten Ablaufs. Du lernst, wer entscheidet, wer prüft und wie Informationen sicher weitergegeben werden.
Jede Funktion kennt ihre eigene Zuständigkeit.
Notwendige Informationen erreichen die richtige Stelle.
Entscheidungen werden nicht auf andere abgeschoben.
Das Kampfgericht ist kein Kreis gleichartiger Aufgaben. Der Ringrichter leitet den Kampf, die Punktrichter bewerten unabhängig, der Zeitnehmer regelt Runden und Pausen und der Supervisor beaufsichtigt die technische Durchführung. Diese Trennung verhindert unklare Verantwortlichkeiten und gegenseitige Beeinflussung.
Zusammenarbeit bedeutet Informationsfluss und abgestimmten Ablauf – nicht gemeinsame Urteilsfindung.
Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, §§ 24–29.
Nach § 24 besteht das Kampfgericht aus Ringrichter, Punktrichtern, Zeitnehmer beziehungsweise Zeitnehmern und Supervisor. Amtieren dürfen Frauen und Männer mit nachgewiesener Qualifikation. Die amtierenden Kampfrichter und der Supervisor benötigen eine gültige DBV-Kampfrichterlizenz.
Bei Meisterschaften sollen die eingesetzten Kampfrichter möglichst nicht den Vereinen der jeweils boxenden Sportler angehören. Unabhängig davon gilt immer: Die konkrete Entscheidung darf weder durch Vereinszugehörigkeit noch durch Erwartungen beeinflusst werden.
Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, § 24.
Technische Durchführung und Kampfgericht im Blick behalten.
Punkttabellen vor der Urteilsverkündung kontrollieren.
Engen Kontakt zu Wettkampfleitung und Ringarzt halten.
Den Start des einzelnen Kampfes ermöglichen.
Bei Meisterschaften trägt ein lizenzierter Supervisor die oberste Veranstaltungsaufsicht. Bei anderen Veranstaltungen kann ein befähigter Kampfrichter durch den zuständigen Kampfrichterobmann zur Leitung des Kampfgerichts nominiert werden. Der Wettkampfleiter bleibt für die organisatorische Wettkampfleitung zuständig und hält engen Kontakt zum Supervisor.
Vor der Urteilsverkündung prüft der Supervisor, ob die Punkttabellen vollständig, vorschriftsmäßig und fehlerfrei sind. Eine formale Korrektur muss der verursachende Punktrichter selbst vornehmen. Der Supervisor ersetzt nicht dessen sportliche Wertung durch eine eigene.
Der Supervisor prüft die korrekte Punkttabelle. Er bewertet die Runde nicht nachträglich für den Punktrichter neu.
Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, § 25.
Der Ringrichter hat die Leitung des Kampfes in allen Phasen.
Sicherheit hat Vorrang vor dem unbedingten Fortsetzen.
Der Ringrichter überwacht die strikte Einhaltung der Wettkampfbestimmungen und des Fair Play. Vor dem Kampf kontrolliert er Bekleidung und Ausrüstung. Er prüft, ob die Punktrichter bereit sind und der Ringarzt an seinem Platz ist. Nach der Freigabe des Supervisors fordert er den Zeitnehmer zum Gongzeichen auf.
Er muss sich so bewegen, dass er Boxer und Sekundanten beobachten kann, ohne den Punktrichtern unnötig die Sicht zu nehmen. In der Rundenpause steht er in der neutralen Ecke gegenüber dem Supervisor.
Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, § 26.
Die Kampfhandlung sofort einstellen. Die Uhr läuft grundsätzlich weiter.
Die Zeit anhalten, wenn eine längere Unterbrechung erforderlich ist.
Den Kampf beginnen oder nach einer Unterbrechung fortsetzen; gegebenenfalls läuft auch die Zeit weiter.
Eine Umklammerung lösen. Beide Boxer treten einen Schritt zurück und boxen ohne weiteres Kommando weiter.
Kommandos müssen laut, kurz und eindeutig sein. „Stopp“ beendet die aktuelle Kampfhandlung, hält aber nicht automatisch die Uhr an. Erst „Time“ stoppt die Zeit. Nach „Break“ brauchen die Boxer kein zusätzliches „Box“; nach dem vorgeschriebenen Schritt zurück nehmen sie den Kampf selbstständig wieder auf.
Stopp – Time – Box – Break. Ein Kommando darf nicht durch unnötige Erklärungen verwässert werden.
Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, § 26 Abs. 6.
Der nicht verwarnte Boxer wartet währenddessen in der neutralen Ecke.
Handzeichen sind erklärende Zeichen. Sie ersetzen weder das Kommando noch die klare Zuordnung zum verursachenden Boxer.



Der Ringrichter zeigt Regelverstöße durch angemessene, erklärende Zeichen an und darf dazu mit den Boxern sprechen. Bei einer Verwarnung zeigt er zuerst dem Boxer den Verstoß und anschließend dem Supervisor die Verwarnung an. Die historischen Skizzen im nächsten Kapitel zeigen verbreitete Gesten. Sie sind Anschauungsmaterial; maßgeblich ist die aktuelle DBV-Regel und eine klare, nicht missverständliche Kommunikation.
Der Supervisor kann die Anerkennung einer zu Unrecht erteilten Verwarnung verweigern. Die Entscheidung wird dem Ringrichter mitgeteilt und später begründet.
Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, § 26 Abs. 9–11.
Die 23 hochgeladenen Skizzen stammen aus einem historischen AIBA-Handbuch. Die deutschen Bezeichnungen wurden an die aktuelle DBV-Systematik angepasst.
Tiefschlag; Rücken, Hinterkopf, Genick und Niere; offener Handschuh, Innenhand, Handkante oder Rückhand; Kopf, Schulter, Unterarm, Ellbogen, Knie oder Fuß; Angriff auf einen zu Boden gegangenen Gegner.
Festhalten und Schlagen; Kopf oder Arme einklemmen; Aufstützen oder Hängen; Ringen und Schleudern; Herunterziehen und Schlagen; Drücken mit Unterarm oder Ellbogen.
Seile für Angriff oder Verteidigung nutzen; Gegner zurechtstellen; unter die Gürtellinie abducken; schieben oder stoßen; vollständig passive Verteidigung; Anweisungen missachten.
Unsportliches Benehmen, beleidigendes oder aggressives Verhalten sowie unzulässiges Coaching beziehungsweise Fehlverhalten der Ecke.











§ 32 erfasst nicht nur einzelne verbotene Schlagarten. Er umfasst auch Würgen, Beinstellen, Treten, Umklammern, Ringen, Seilbenutzung, Angriffe auf einen zu Boden gegangenen Gegner, Festhalten von Kopf oder Armen, vollständig passive Verteidigung und weitere unsportliche Handlungen. Entscheidend ist die konkrete Beobachtung: Welcher Regelverstoß geschah zuerst, wer verursachte ihn und wie schwer war er?
Die Skizzen helfen beim Erkennen und Anzeigen. Sie sind keine aktuelle AIBA-Regelquelle und legen nicht automatisch die Höhe der Sanktion fest.
Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, § 32; Abbildungen: hochgeladenes AIBA R&J Manual, Appendix III, historisches Anschauungsmaterial.
Regelverstoß deutlich benennen und erklären. Sie ist keine automatische Voraussetzung für jeden späteren Schritt.
Foul dem Boxer anzeigen, anschließend dem Supervisor melden. Der Supervisor zieht einen Wertungspunkt vom Endergebnis ab.
Nach drei anerkannten Verwarnungen oder bei einem schwerwiegenden Verstoß auch sofort.
Der Ringrichter kann nach sorgfältigem Ermessen ermahnen, verwarnen oder auch ohne vorherige Verwarnung disqualifizieren. Maßgeblich sind Art, Wirkung, Absicht, Wiederholung und Gefährlichkeit. Bei einer Kette von Regelverstößen soll das erste Foul ermahnt werden, nicht bloß ein dadurch ausgelöstes Folgefoul.
Eine Verwarnung wird von den Punktrichtern nicht in die Rundenwertung eingerechnet. Der Abzug eines Wertungspunktes erfolgt durch den Supervisor vom Endergebnis. Nach drei vom Supervisor anerkannten Verwarnungen ist der Kampf zu beenden. Ein schwerwiegender Verstoß kann unmittelbar zur Disqualifikation führen.
Unabsichtlich verloren: erstes und zweites Mal Ermahnung, drittes Mal Verwarnung, viertes Mal erneut Verwarnung, danach Disqualifikation. Absichtlich ausgespuckt: sofortige Verwarnung; beim dritten Verlust Disqualifikation.
Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, §§ 26, 30, 31 und 32.
Ein Boxer gewinnt die Runde knapp.
Ein Boxer gewinnt die Runde deutlich.
Ein Boxer dominiert die Runde deutlich.
Jede Runde wird einzeln gewertet. Der Rundensieger erhält zehn Punkte, der Verlierer neun oder weniger; ein Runden-Unentschieden ist nicht zulässig. Grundlage ist zuerst die Zahl der korrekten Treffer. Zusätzlich werden Technik und Taktik sowie die Dominanz des Kampfes berücksichtigt.
Ein korrekter Treffer landet mit der vorgeschriebenen Schlagfläche des gepolsterten Handschuhs unbehindert und mit Körper- oder Schultergewicht auf der vorderen Hälfte von Kopf oder Körper oberhalb der Gürtellinie. Reine Aktivität, Lautstärke, Vorwärtsgehen oder Schläge auf Deckung und Arme sind nicht automatisch wertbare Treffer.
Ein Niederschlag erzeugt nicht automatisch ein bestimmtes Rundenergebnis. Entscheidend bleibt die Gesamtleistung der Runde. Verwarnungen werden ebenfalls nicht vom Punktrichter in die Rundenpunktzahl eingerechnet.
Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, § 31.
Der Box-Pointer führt die Eingaben zusammen und unterstützt die Ergebnisermittlung.
Wird der Box-Pointer eingesetzt, werden nicht zusätzlich Punkttabellen geführt.
Nach der DBV-WB ist der Einsatz eines Box-Pointers Standard und soll gefördert werden. Die für die Entscheidung notwendigen Informationen werden von jedem Punktrichter über die vorgesehene Eingabeeinheit erfasst. Das System ersetzt nicht die Wahrnehmung oder die regelgerechte Bewertung.
Bei Ausfall wird auf Anweisung des Supervisors sofort mit der Punkttabelle weitergewertet. Das protokollierte Ergebnis der bereits abgeschlossenen Runden muss bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses berücksichtigt werden.
Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, § 31 Abs. 3.

Der abgebildete Punktzettel ist eine ältere Lernvorlage. Deshalb werden hier sowohl die Formularbegriffe als auch ihre heutige Einordnung erklärt.
Die Bewertung wird nach jeder Runde unverzüglich eingetragen. Nach Berechnung des Gesamtergebnisses geht der Punktzettel über den Ringrichter an den Supervisor. Vor der Urteilsverkündung werden Vollständigkeit, Rechenweg und formale Richtigkeit geprüft. Eine notwendige Korrektur nimmt der verursachende Punktrichter selbst vor.
Verwarnungen verändern nicht die vom Punktrichter vergebene Rundenwertung. Der Supervisor zieht den vorgesehenen Wertungspunkt vom Endergebnis des verwarnten Boxers ab. Der Punktzettel muss deshalb Wertung und Ereignisdokumentation klar trennen.
Alle Runden eingetragen? Summen richtig? Sieger und Entscheidungsart eindeutig? Kampf- und Punktrichternummer vorhanden? Unterschrift gesetzt?
Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, §§ 25, 27 und 31; Abbildung: hochgeladene Punkttabelle.
Bei Meisterschaften müssen fünf Punktrichter amtieren; der Ringrichter punktet dort nicht mit.
Jeder Punktrichter bewertet die Leistungen beider Boxer eigenständig und trägt sein Ergebnis nach jeder Runde unverzüglich in die Punkttabelle ein. Während des Kampfes spricht er nicht und gibt keine Zeichen an Boxer, andere Punktrichter oder Publikum. Sein Platz bleibt bis zur offiziellen Urteilsverkündung besetzt.
Am Ende einer Runde darf er dem Ringrichter notwendige Vorfälle mitteilen, die dieser scheinbar nicht bemerkt hat, etwa eine Beschädigung am Ring oder Fehlverhalten außerhalb des Rings. Das ist eine Sicherheitsinformation und keine Abstimmung der Wertung.
Unabhängig werten, vollständig dokumentieren und nur notwendige Beobachtungen auf dem vorgesehenen Weg weitergeben.
Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, § 27.
Der Zeitnehmer regelt Anzahl und Länge der Runden sowie die Intervalle. Er beginnt und beendet jede Runde mit Gong oder Glocke. Unterbrechungszeiten werden genau gemessen und die Runde entsprechend verlängert. Die Zeit wird nur auf das Kommando „Time“ des Ringrichters oder Supervisors angehalten und auf „Box“ fortgesetzt.
Wird ein Boxer am Rundenende angezählt, ertönt der Gong nicht während des Zählens. Er wird erst betätigt, wenn der Ringrichter mit „Box“ die Fortsetzung angibt. Die Ruhepause darf durch das Anzählen nicht verkürzt werden.
Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, § 28.
Beurteilt die medizinische Kampffähigkeit und muss während der Kämpfe am vorgesehenen Platz sein.
Führt das Kampfprotokoll und dokumentiert die vorgeschriebenen Angaben und Entscheidungen.
Kündigt Kämpfe und Ergebnisse erst auf Grundlage der freigegebenen Informationen an.
Der Ringarzt ist medizinisch unabhängig. Ohne Arzt dürfen keine Boxwettkämpfe stattfinden; bei Abwesenheit muss die Veranstaltung unterbrochen werden. Protokollführer und Ringsprecher arbeiten eng mit dem Supervisor zusammen. Das Urteil wird nicht aus Zurufen, Vermutungen oder einzelnen Punktzetteln gebildet, sondern erst nach Prüfung und Freigabe bekanntgegeben.
Auch Wettkampfleiter, Sekundanten und Veranstalter haben eigene Aufgaben. Sie dürfen die unabhängigen Entscheidungen des Kampfgerichts nicht ersetzen oder beeinflussen.
Quelle: DBV-Wettkampfbestimmungen, §§ 18, 25 und 29.
Zum Kampfgericht gehören Ringrichter, Punktrichter, Zeitnehmer und Supervisor.
Der Supervisor beaufsichtigt die technische Durchführung und prüft die Punkttabellen.
Hauptanliegen des Ringrichters ist der Schutz der Boxer.
Die vier Kommandos heißen Stopp, Time, Box und Break.
Der Ringrichter kann ermahnen, verwarnen oder bei schwerem Verstoß sofort disqualifizieren.
Punktrichter bewerten selbstständig und stimmen ihre Wertung nicht ab.
Gewertet wird 10:9, 10:8 oder 10:7; ein Runden-Unentschieden ist nicht erlaubt.
Verwarnungen zieht der Supervisor vom Endergebnis ab – nicht der Punktrichter von der Runde.
Beim Box-Pointer werden nicht gleichzeitig Punktzettel geführt.
Bei Ausfall des Box-Pointers wird auf Anweisung mit Punkttabellen weitergewertet.
Der Punktzettel muss vollständig berechnet, gekennzeichnet und unterschrieben sein.
KD dokumentiert einen Niederschlag beziehungsweise ein Anzählen – es ist kein automatischer Punktabzug.
KD-H ist ein historisches Formularfeld für ein Anzählen nach Kopftreffer und wird nach aktueller Vorgabe verwendet.
Bei Meisterschaften werten fünf Punktrichter; der Ringrichter punktet nicht mit.
Die Rundenpause dauert eine volle Minute.
Die Zeit stoppt auf „Time“ und läuft auf „Box“ weiter.
Für eine sichere Empfehlung solltest du mindestens 80 % erreichen.